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FAQ

FAQ - Kinder

Bei vielen Patienten tauchen die gleichen Fragen bezüglich einer kieferorthopädischen Behandlung auf. Schauen Sie nach, ob wir Ihre nicht bereits beantworten können.

Wann kann mit der kieferorthopädischen Behandlung bei meinem Kind begonnen werden?

In der Regel beginnt die Behandlung mit herausnehmbaren Geräten im Alter von 9 bis 12 Jahren, wenn die Seitenzähne wechseln. Bei ausgeprägten Fehlstellungen kann eine Behandlung aber bereits im Vorschulalter notwendig werden, hierbei handelt sich um sogenannte Frühbehandlungen.

Eine feste Klammer kann erst dann aufgeklebt werden, wenn die bleibenden Zähne durchgebrochen sind. Um den richtigen Zeitpunkt für den Behandlungsbeginn nicht zu verpassen, können Sie gerne frühzeitig zur Beratung kommen. Sollte bei diesem ersten Beratungstermin noch keine Behandlung erforderlich sein, nennen wir Ihnen einen Termin, an dem die Zähne erneut kontrolliert werden sollten, sodass der ideale Zeitpunkt für den Behandlungsbeginn nicht verpasst wird.

Was versteht man unter KIG?

Die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen sind 2002 von den gesetzlichen Krankenkassen eingeführt worden. Zu Behandlungsbeginn muss jeder gesetzlich versicherte Patient anhand vorgegebener Kriterien einer Gruppe zugeordnet werden. Wenn in einer Befundgruppe ein Schweregrad größer als 2 besteht, bezuschusst die Krankenkasse die Behandlung.

Wie Krankenkasse zahlt nicht, ist denn eine Behandlung trotzdem notwendig?

Die Zuordnung zu den verschiedenen KIG gibt somit nur Aufschluss darüber, ob die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten bezuschussen oder nicht. Sie sagt nichts über die medizinische Notwendigkeit der Behandlung aus.

Was versteht man unter einer myofunktionellen Therapie und wann ist diese notwendig?

Die myofunktionelle Therapie ist eine logopädische Behandlungsmethode zur Korrektur oder Verbesserung der Fehlfunktionen von Kau- und Gesichtsmuskulatur. Zu den myofunktionellen Störungen zählen unter anderem:

  • Mundatmung
  • offene Mundhaltung
  • Zungenstoß
  • falsche Schluckmuster
  • Lutschgewohnheiten

Diese Störungen nehmen Einfluss auf die Kieferentwicklung und die Zahnstellung. Ein falsches Schluckmuster oder Lutschgewohnheiten beispielsweise können die Ursache für einen offenen Biss sein.

Es hätte also keinen Sinn, Fehlstellungen, die ihre Ursache in myofunktionellen Störungen haben, ohne eine Begleitbehandlung kieferorthopädisch zu korrigieren. Es käme sonst zu einem sogenannten Rezidiv, d.h. nach Abschluss der kieferorthopädischen Korrektur käme es nach kürzester Zeit wieder zur gleichen Fehlstellung wie zu Beginn der Behandlung. Aus diesem Grund ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Kieferorthopäden und Logopäden äußerst sinnvoll.

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